LEISTUNGSKATALOG FÜR RADIOLOGIE UND NUKLEARMEDIZIN
Der Leistungskatalog der Medizinphysik-Experten umfasst auf Anforderung sämtliche Tätigkeiten hinsichtlich Betreuung und Beratung des Auftraggebers, die zur Erfüllung der Anforderungen des § 14
Abs. 1 Nr. 2 a, b, c StrSchG erforderlich sind, dabei insbesondere die Aufgabengebiete nach §131 und §132 StrSchV:
- Qualitätssicherung bei der Planung und Durchführung von Anwendungen radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen einschließlich der physikalisch-technischen
Qualitätssicherung,
- Auswahl der einzusetzenden Ausrüstungen, Geräte und Vorrichtungen,
- Überwachung der Exposition von Personen, an denen radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung angewendet werden,
- Überwachung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte,
- Untersuchung von Vorkommnissen,
- Durchführung der Risikoanalyse für Behandlungen und
- Unterweisung und Einweisung der bei der Anwendung tätigen Personen
Laut der Empfehlung der Strahlenschutzkommission „Hinzuziehen eines Medizinphysik-Experten bei medizinisch-radiologischen Tätigkeiten“ ergeben sich folgende Aufgaben:
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Patientenbezogender Strahlenschutz
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Personalbezogener Strahlenschutz
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Gerätetechnik
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Qualitätssicherung
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Ausbildung / Lehre / Kurse und Weiterbildung
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Administration
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Gerätebezogene Qualitätssicherung
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Dosimetrie
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Weitere physikalisch-technische Aufgaben