LEISTUNGSKATALOG FÜR RADIOLOGIE UND NUKLEARMEDIZIN

 

Der Leistungskatalog der Medizinphysik-Experten umfasst auf Anforderung sämtliche Tätigkeiten hinsichtlich Betreuung und Beratung des Auftraggebers, die zur Erfüllung der Anforderungen des § 14 Abs. 1 Nr. 2 a, b, c StrSchG erforderlich sind, dabei insbesondere die Aufgabengebiete nach §131 und §132 StrSchV:

  • Qualitätssicherung bei der Planung und Durchführung von Anwendungen radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen einschließlich der physikalisch-technischen Qualitätssicherung,
  • Auswahl der einzusetzenden Ausrüstungen, Geräte und Vorrichtungen,
  • Überwachung der Exposition von Personen, an denen radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung angewendet werden,
  • Überwachung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte,
  • Untersuchung von Vorkommnissen,
  • Durchführung der Risikoanalyse für Behandlungen und
  • Unterweisung und Einweisung der bei der Anwendung tätigen Personen

Laut der Empfehlung der Strahlenschutzkommission „Hinzuziehen eines Medizinphysik-Experten bei medizinisch-radiologischen Tätigkeiten“ ergeben sich folgende Aufgaben:

  • Patientenbezogender Strahlenschutz
  • Personalbezogener Strahlenschutz
  • Gerätetechnik
  • Qualitätssicherung
  • Ausbildung / Lehre / Kurse und Weiterbildung
  • Administration
  • Gerätebezogene Qualitätssicherung
  • Dosimetrie
  • Weitere physikalisch-technische Aufgaben